Zwangsverwaltung

Als ausgebildete Zwangsverwalterin komme ich immer dann zum Einsatz, wenn ich von der Eigentümergemeinschaft oder Gläubigern bei Gericht vorgeschlagen und dazu ernannt werde.

Die Zwangsverwaltung (früher Notverwaltung) wird von der Eigentümergemeinschaft immer dann bei Gericht beantragt, wenn z.B.

  • eine Erbengemeinschaft eine ordnungsgemäße Hausverwaltung nicht leisten kann oder mag
  • eine andere Hausverwaltung aus wichtigem Grund gekündigt wurde
  • ein Hausverwaltungsvertrag abgelaufen ist oder ordentlich gekündigt wurde und noch keine andere Hausverwaltung beauftragt wurde
  • jeder Gläubiger (bei möglicher anstehender Zwangsversteigerung)

Eine Zwangsverwaltung kann jeder Eigentümer unter Angabe der Gründe beim zuständigen Amtsgericht beantragen und einen Vorschlag zur Person des Zwangsverwalters abgeben.

Ich bin nur im Amtsgerichtsbezirk Coburg bzw. im Umkreis von 50km tätig.

 


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