Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hausverwaltung Knorr

Vorbemerkung
Die Hausverwaltung Knorr (HV-Knorr)  widmet sich der Erfüllung von Haus-, sowie Mietverwaltungsverträgen. Diese werden mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemeinen anerkannten kaufmännischen Grundsätze durchgeführt.

1. Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst die Buchhaltung, Prüfung von Rechnungen und Organisation Rund um Ihre Immobilie (z.B. Wohnungen,  Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Grundstücken). Die Grundlage hierfür bildet der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Vertrag. Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar.

2. Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer und Kündigung richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Vertrages. Der Vertrag wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren geschlossen. Er ist in der Regel kündbar mit einer vierteljährlichen Frist zum Ende der Vertragslaufzeit. Wird er nicht innerhalb der vereinbarten Frist gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

3. Vergütung
Die Vergütung ist im Vertrag vereinbart. Sie ist monatlich im Voraus, jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats fällig. Werden von HV-Knorr Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos auf ein von HV-Knorr benanntes Konto. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nicht berechtigt - es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert und unbestritten. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich jeweils zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer.

4. Haftung
Die Haftung von HV-Knorr oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz verursachte Schäden. Die Haftung ist jeweils individuell mit dem Auftraggeber im Vertrag vereinbart.

5. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere dieser Klauseln nichtig oder unwirksam sein, berühren diese die Gültigkeit der Anderen nicht. Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand ist Lichtenfels

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Kontakt:

Hausverwaltung Knorr

Alexandra Knorr

email: hv-knorr@online.de

Kloster-Banz-Straße 25, 96231 Bad Staffelstein


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