Wohnungseigentumsverwaltung
1. Allgemeine Verwaltung (in der monatlichen Grundgebühr enthalten):
- Verwaltertätigkeit als entgeltliche Geschäftsbesorgung nach §675 BGB
- Sicherstellung der Ver- & Entsorgung
- Beratung und Betreuung der Eigentümer in allen Belangen der Hausverwaltung
- Übernahme und Sammlung von Vertragsunterlagen
- Weiterführung von Bestandskarteien
- Korrespondenz und Kommunikation mit Eigentümern und Mietern
- Aufstellen und Kontrolle der Hausordnung
- Informations- und Beratungsgesprächen mit Verwaltungsbeirat
- Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen
- Schlichtungsbemühungen bei Streitigkeiten
- Verhandlungen mit Behörden und Lieferanten
- Überwachung von Dienstleistern
- Einberufen und Abhalten von Eigentümerversammlungen
- Beratung, Herbeiführung und Durchsetzung von Eigentümerbeschlüssen
- Protokollierung der Eigentümerbeschlüsse
- Versand und Vervielfältigung von Schriftgut und Verwaltungsunterlagen
- Vertretung der Eigentümer in allen Belangen der Haus- und Grundstücksverwaltung
2. Wirtschafts- und Vermögensverwaltung
a) wirtschaftliche Grundleistung (in der monatlichen Grundvergütung enthalten):
- laufende Finanzbuchhaltung analog zum Bankkonto
- Rechnerische und sachliche Prüfung aller Ausgaben
- Festlegung und Vorbereitung von Sonderumlagen
- Bearbeitung von Versicherungsfällen
- Beaufsichtigung und Abnahme der Regulierungsinstandsetzung
- Erstellung einer Jahresgesamtabrechnung
- Erstellung von Einzelabrechnungen
- Erstellung von Jahreswirtschaftsplänen
- Erstellung von Finanzierungskonzepten für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
b) Kontoführende Vermögensverwaltung (Sonderleistung nach besonderer vertraglicher Vereinbarung):
- Kontoführung gemeinschaftlicher Gelder und Rücklagen
- Führung von offenen Fremdgeldkonten der Eigentümergemeinschaft
- Einnahme der Hausgelder
- Durchführung von Sonderumlagen
- Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus erworbenen Titeln
- Erstellung von Kontenabstimmungen
- Einrichtung und Bewirtschaftung einer Instandhaltungsrücklage
- Jährliche Rechnungsprüfung mit den Beiräten
3. Technische Verwaltung
a) Grundleistung (in dermonatlichen grundgebühr enthalten):
- Einleitung technischer Sofortmaßnahmen in Notfällen
- Organisation der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Vorbereitung und Überwachung routinemäßiger Arbeiten am Objekt
- Abrechnung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Abschluss und Überwachung von Wartungs- und Pflegeverträgen
- regelmäßige Objektbegehungen
- Einleitung und Überwachung von Umbaumaßnahmen
- Einholung eines Angebotes und Prüfung von Instandsetzungsmaßnahmen
- Überprüfung der ausgeführten Arbeiten auf der Grundlage von Aufmasses und Angebot
- Beaufsichtigung und Abnahme der Arbeiten bei Versicherungsschäden
b) Sonderleistungen/Zusatzdienstleistungen (Sonderleistung nach besonderer vertraglicher Vereinbarung):
- Bereitstellung eines 24 Std.-Notdienstes
- Aufstellung oder Übernahme eines Hausmeisters und Gärtners
- Aufstellung oder Übernahme von Reinigungskräften
- Überwachung der Aufgaben von eingesetzten Aushilfskräften
- Erteilung der Veräußerungszustimmung nach § 12 WEG
- Organisation von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Angebotseinholung und Prüfung von Instandsetzungsmaßnahmen
- Erstellung von Preisspiegel und Vergabe von Aufträgen
- Durchführung von Baubetreuungen
- Vertretung der WEG oder einzelner Wohnungseigentümer bei Rechtsangelegenheiten (keine Rechtsanwaltstätigkeit!)