Wohnungseigentumsverwaltung

1. Allgemeine Verwaltung (in der monatlichen Grundgebühr enthalten):

  • Verwaltertätigkeit als entgeltliche Geschäftsbesorgung nach §675 BGB
  • Sicherstellung der Ver- & Entsorgung
  • Beratung und Betreuung der Eigentümer in allen Belangen der Hausverwaltung
  • Übernahme und Sammlung von Vertragsunterlagen
  • Weiterführung von Bestandskarteien
  • Korrespondenz und Kommunikation mit Eigentümern und Mietern
  • Aufstellen und Kontrolle der Hausordnung
  • Informations- und Beratungsgesprächen mit Verwaltungsbeirat
  • Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen
  • Schlichtungsbemühungen bei Streitigkeiten
  • Verhandlungen mit Behörden und Lieferanten
  • Überwachung von Dienstleistern
  • Einberufen und Abhalten von Eigentümerversammlungen
  • Beratung, Herbeiführung und Durchsetzung von Eigentümerbeschlüssen
  • Protokollierung der Eigentümerbeschlüsse
  • Versand und Vervielfältigung von Schriftgut und Verwaltungsunterlagen
  • Vertretung der Eigentümer in allen Belangen der Haus- und Grundstücksverwaltung

2. Wirtschafts- und Vermögensverwaltung

a) wirtschaftliche Grundleistung (in der monatlichen Grundvergütung enthalten):

  • laufende Finanzbuchhaltung analog zum Bankkonto
  • Rechnerische und sachliche Prüfung aller Ausgaben
  • Festlegung und Vorbereitung von Sonderumlagen
  • Bearbeitung von Versicherungsfällen
  • Beaufsichtigung und Abnahme der Regulierungsinstandsetzung
  • Erstellung einer Jahresgesamtabrechnung
  • Erstellung von Einzelabrechnungen
  • Erstellung von Jahreswirtschaftsplänen
  • Erstellung von Finanzierungskonzepten für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

b) Kontoführende Vermögensverwaltung (Sonderleistung nach besonderer vertraglicher Vereinbarung):

  • Kontoführung gemeinschaftlicher Gelder und Rücklagen
  • Führung von offenen Fremdgeldkonten der Eigentümergemeinschaft
  • Einnahme der Hausgelder
  • Durchführung von Sonderumlagen
  • Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus erworbenen Titeln
  • Erstellung von Kontenabstimmungen
  • Einrichtung und Bewirtschaftung einer Instandhaltungsrücklage
  • Jährliche Rechnungsprüfung mit den Beiräten

 

3. Technische Verwaltung

a) Grundleistung (in dermonatlichen grundgebühr enthalten):

  • Einleitung technischer Sofortmaßnahmen in Notfällen
  • Organisation der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Vorbereitung und Überwachung routinemäßiger Arbeiten am Objekt
  • Abrechnung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Abschluss und Überwachung von Wartungs- und Pflegeverträgen
  • regelmäßige Objektbegehungen
  • Einleitung und Überwachung von Umbaumaßnahmen
  • Einholung eines Angebotes und Prüfung von Instandsetzungsmaßnahmen
  • Überprüfung der ausgeführten Arbeiten auf der Grundlage von Aufmasses und Angebot
  • Beaufsichtigung und Abnahme der Arbeiten bei Versicherungsschäden

b) Sonderleistungen/Zusatzdienstleistungen (Sonderleistung nach besonderer vertraglicher Vereinbarung):

  • Bereitstellung eines 24 Std.-Notdienstes
  • Aufstellung oder Übernahme eines Hausmeisters und Gärtners
  • Aufstellung oder Übernahme von Reinigungskräften
  • Überwachung der Aufgaben von eingesetzten Aushilfskräften
  • Erteilung der Veräußerungszustimmung nach § 12 WEG
  • Organisation von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Angebotseinholung und Prüfung von Instandsetzungsmaßnahmen
  • Erstellung von Preisspiegel und Vergabe von Aufträgen
  • Durchführung von Baubetreuungen 
  • Vertretung der WEG oder einzelner Wohnungseigentümer bei Rechtsangelegenheiten (keine Rechtsanwaltstätigkeit!)

 

 

 


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